Ausgabe von Bescheinigungen für das P-Konto!
Die Schuldner-Hilfe-Weiden macht:
GROßE SCHULDEN
klein, bezahlbar oder weg!
Anerkannt als „geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO
durch die Regierung der Oberpfalz, Az: 13-6500.9 und
auf besondere Empfehlung des Amtsgericht Amberg.
Hilfe als Schuldnerberater für die
Insolvenzberatung und Schuldnerberatung bei:
Schulden - Mahnung - Pfändung
Kontopfändung - Lohnpfändung
Einigung mit den Gläubigern
Verbraucherinsolvenz - Insolvenzantrag
Restschuldbefreiung - SCHUFA-Eintrag
persönliche (Einzel-) Beratung
aktiv, schnell & kompetent
Voll-Service bei Schulden
(inkl. gesamtem Schriftverkehr)
Wege aus der Schuldenfalle für
Schuldner aus der gesamten
Oberpfalz / Bayern
keine (Lohnpfändung) Pfändungen mehr
Aufhebung von Kontopfändungen
Hilfe bei Eröffnung eines Kontos
Außergerichtliche Einigung mit
den Gläubigern für Privatpersonen,
Selbständige & Firmen, zur Vermeidung von
Mahnung, Pfändung oder Insolvenz,
ggf. Vorbereitung eines Insolvenz-Antrages
für das Insolvenzgericht,
auch für ehem. GF / Teilhaber von
insolventer GbR / GmbH wegen
fehlender Restschuldbefreiung
§ 286 InsO,
in nur 9 Wochen möglich.
Termine sofort - ohne Wartezeit
Termine nach Vereinbarung
BHG-Urteil: Zum Unterhalt Verpflichtete müssen Insolvenz
anmelden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen
nicht, oder nur teilweise nachkommen.
Informieren Sie sich.
Holen Sie sich fachlich kompetenten Rat!
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