Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Schuldner- und Insolvenzberatung vom Spezialisten für

Weiden • Amberg • Sulzbach-Rosenberg • Schwandorf • Neustadt a. d. Waldnaab

 

Seit dem 1. Januar 2004 und mit über 2000 Fällen stehen wir Ihnen auf Ihren Weg zu einem schuldenfreien Leben zur Seite

Die Schuldner-Hilfe-Weiden erfüllt die strengen Anforderungen:

Im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung ist die Schuldner-Hilfe-Weiden auf besondere Empfehlung des Amtsgerichts Amberg von der Regierung der Oberpfalz als geeignete Stelle anerkannt.

Es gibt nichts Gutes – es sei denn man tut es!

Als Sie krank waren, da haben Sie Ihren Arzt konsultiert -
einen Fachmann mit abgeschlossenem Studium!

Sie haben Schulden!

Und die möchten Sie ALLEIN regeln?
Sie ALLEIN gegen:
Inkasso-Büros, Inkasso-Anwälte und Gerichtsvollzieher -
das sind alles PROFI’S!

Wäre es da nicht besser Sie hätten kompetente Hilfe?

 
 
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Thomas Jürgens

☎ KONTAKT

Tel.: 0961-47 0 48 57
Fax: 0961-47 0 48 59

➤ STANDORT

Bahnhofstr. 28
92637 Weiden i. d. Opf.

 

Anerkannt als „geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO durch die Regierung der Oberpfalz, und auf besondere Empfehlung des Amtsgericht Amberg. 


 

Bei finanziellen Problemen immer zuerst Vergleiche mit Ihren Gläubigern anstreben. Das gilt für:

  • Selbständige, GbR’s oder GmbH’s

  • Privatleute

Damit es gar nicht erst zum Äußersten kommt!

Wenn Mahnbriefe von Inkasso-Büros und Inkasso-Anwälten sich häufen – dann benötigen Sie dringend kompetente Hilfe!

Ihre offenen Forderungen werden auf den Cent genau erfasst. Es folgt ein Angebot mit professionellem Schuldenbereinigungsplan. Die Glaubwürdigkeit steigt aufgrund kompetenter Abwicklung.

Die Schuldner-Hilfe-Weiden hat keinerlei emotionale Nachteile gegenüber Ihren Gläubigern.

Mit professionellen Vergleichen retten wir gemeinsam:

  • viel von Ihrem Geld

  • evtl. Ihr Haus

  • oder Ihre Firma

  • und Ihren Namen

Die Schuldner-Hilfe-Weiden hat lange praktische Erfahrung bei Verhandlungen mit Firmen und Gläubigervertretern für eine außergerichtliche, ggfs. gerichtliche Schuldenbereinigung.

Sollten die Gläubiger Ihr Vergleichsangebot nicht annehmen,können Sie später immer noch ein Insolvenzverfahren einleiten.

Regeln Sie Ihre Schulden!

Immer mehr Vermieter verlangen bei der Vermietung Ihrer Wohnung eine SCHUFA-Auskunft! SCHUFA-Einträge können das Anmieten einer neuen Wohnung erschweren oder gar verhindern!

Wann benötigen Sie PROFESSIONELLE Hilfe?

  1. Wenn Sie mehreren Gläubigern Geld schulden benötigen Sie unbedingt PROFESSIONELLE Hilfe! Jeder Gläubiger möchte seine Forderung SOFORT und in VOLLER Höhe beglichen haben.

  2. Die SHW ist anerkannt als „geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO durch die Regierung der Oberpfalz, Az: 13-6500.9, und auf besondere Empfehlung des Amtsgericht Amberg!

  3. Die SHW hat große praktische Erfahrung bei Verhandlungen mit Firmen und Gläubigervertretern bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Schuldenbereinigung. Ich bringe für Sie das "Kamel durch das Nadelöhr!"

  4. Auf massiven Druck ihrer Gläubiger zahlen Schuldner monatlich oft mehr als das Gesetz vorsieht, bis zu 50 - 80 % des Einkommens! Damit ist eine geordnete Lebensführung nicht mehr möglich! Wenn Sie sowieso durch Pfändung mtl. hohe Beträge zahlen, wäre es da nicht besser, wenn diese Zahlungen durch einen Vergleich dann in der Höhe und auch zeitlich begrenzt sind?

  5. Am Ende erhalten Sie ein Schreiben, dass Ihre Schulden erledigt sind, ein Schreiben zur Vorlage bei der SCHUFA und alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide müssen entwertet an Sie herausgegeben werden. Erst dann sind Sie Ihre Schulden tatsächlich los!

  6. Das heißt, das Einigungsverfahren, von der SHW ausgeführt, unterliegt damit der Insolvenzordnung, für Schuldner: keine zusätzlichen Zinsen, keine neuen Inkassogebühren, keine weiteren Anwaltshonorare!

  7. Es wird erheblich effektiver und auch billiger für Sie, als monatlich immer nur den geforderten Betrag zu zahlen!

  8. Bei Ablehnungen eines Vergleichs seitens eines Gläubigers wird eine GERICHTLICHE Schuldenbereinigung gemäß § 309 InsO angestrebt, ggfs. ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Mögliche Pfändungen werden gerichtlich untersagt!

  9. Termine sofort - ohne Wartezeit, Einreichung beim Insolvenzgericht innerhalb von 8 – 10 Wochen möglich, ggfs. mögliche Pfändungen werden gerichtlich untersagt!

Frage: Als Sie  ernsthaft krank waren, haben Sie dann einen Arzt konsultiert, also einen Fachmann?  Ihre Gläubiger bereiten Ihnen größte Schwierigkeiten! Warum glauben Sie, dass Sie Ihre SCHULDEN im "Selbstversuch" praktisch allein wieder regeln können?

Sie zahlen immer an den Gläubiger, der den meisten Druck erzeugt. Damit zahlen Sie in einen Topf, wissen aber nicht ist der Boden oben, in der Mitte oder unten! Und die Gläubiger teilen Ihnen nie mit wieviel und wie lange Sie noch zahlen müssen! Und immer wieder kommen Kosten dazu!

RECHTZEITIG professionelle Hilfe suchen damit die Insolvenz erst gar nicht droht!

Und Sie sparen Kosten = weniger Rückzahlungen bei einer Einigung!

Die Schuldner-Hilfe-Weiden macht:

Große  SCHULDEN klein, bezahlbar oder weg!

Hilfe durch die Schuldner-Hilfe-Weiden für die Insolvenzberatung und Schuldnerberatung bei:

Schulden - Mahnung - Pfändung - Kontopfändung - Lohnpfändung - Einigung mit den Gläubigern - Verbraucherinsolvenz - Insolvenzantrag - Restschuldbefreiung - SCHUFA-Eintrag

  • persönliche (Einzel-) Beratung

  • aktiv, schnell & kompetent

  • Voll-Service bei Schulden

  • (inkl. gesamtem Schriftverkehr)

  • Wege aus der Schuldenfalle für

  • Schuldner aus der gesamten

  • Oberpfalz / Bayern

keine (Lohnpfändung) Pfändungen mehr - Aufhebung von Kontopfändungen - Hilfe bei Eröffnung eines Kontos

Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern für Privatpersonen, Selbständige & Firmen, zur Vermeidung von Mahnung, Pfändung oder Insolvenz, ggf. Vorbereitung eines Insolvenz-Antrages für das Insolvenzgericht, auch für ehem. GF / Teilhaber von insolventer GbR / GmbH wegen fehlender Restschuldbefreiung § 286 InsO, in nur 9 Wochen möglich!

Termine sofort - ohne Wartezeit

Termine nach Vereinbarung

BGH-Urteil: Zum Unterhalt Verpflichtete müssen Insolvenz anmelden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, oder nur teilweise nachkommen.

Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern, um durch Zahlung eine Insolvenz vorzeitig zu beenden. 

 

 

Alle Tätigkeiten werden im Raum Landkreis Oberpfalz (Bayern) durchgeführt. Hierunter fallen Weiden in der Oberpfalz, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Regensburg, Schwandorf, Neustadt an der Waldnaab und weitere.

 

Rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren. Denn das ist

der Anfang vom Ende Ihrer Schulden!