Beratung
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Aktive Beratung & Sofort-Hilfe bei akuten Problemen
Persönliche & kompetente Hilfe, Voll-Service bei Schulden
Außergerichtliche oder gerichtliche Einigung mit den
Gläubigern für Privat-Personen & Selbständige
Antrag zur Herabsetzung von Unterhaltsverpflichtungen
Finanzielle Schieflage
Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit, eigene Krankheit oder Tod von geliebten Angehörigen. Typisch für kritische Lebensereignisse ist, dass sie ungewollt, ungeplant und unerwartet eintreten.
Gläubiger
Gläubiger können aus rechtskräftigen Urteilen und Vollstreckungsbescheiden dreißig (30) Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Mit der Insolvenzordnung (InsO) einschließlich Verbraucher-Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung können Überschuldete u.U. auch gegen den Willen ihrer Gläubiger eine Befreiung ihrer Schulden erlangen.
Zahlungsunfähig
Laut dem Bundesgerichtshof ist jemand, der 90 % seiner Verbindlichkeiten nicht in den nächsten drei Wochen regeln kann zahlungsunfähig! Wer seine Raten nicht zahlen kann - muss seine Schulden regeln!
Schuldenregulierung
Überschuldeten stehen drei Wege offen: die außergerichtliche Schuldenregulierung (zur Berabeitung einer Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zwingend vorgeschrieben, ggfs. die gerichtliche Schuldenregulierung und das Verbraucher-Insolvenzverfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. In allen drei Fällen erlangen Sie Rechtssicherheit gegenüber ihren Gläubigern! Schuldner versuchen oft, mit wenig Erfolg, mit Ihren Gläubigern Vereinbarungen in eigener Regie durchzuführen. Dabei werden meist die Zahlungen von den Zinsen, den Anwalts- und Inkassogebühren aufgebraucht, ohne einen nennenswerten Tilgungseffekt und ohne Rechtssicherheit.
Wenn Sie wieder ein normales Leben führen wollen:
OHNE Psychologischen Druck
OHNE Mahnbescheid
OHNE Vollstreckungsbescheid
OHNE Gerichtsvollzieher
OHNE Lohnpfändung, Kontopfändung, Auto-Pfändung
OHNE Taschenpfändung