Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Ablauf Schuldnerberatung

Wir zeigen Ihnen den Ablauf einer Schuldner- & Insolvenzberatung

 
 

Sie rufen bei der Schuldner-Hilfe-Weiden an und vereinbaren einen ersten kostenlosen Termin mit einer persönlichen Einzelberatung. Der kann innerhalb von 2 - 5 Tagen stattfinden. Bei eiligen Problemen, gibt es teilweise per Telefon sofort, entsprechende Hinweise.

Im ersten Termin besprechen wir Ihre Situation. Dazu erkläre ich Ihnen, was sinnvoll ist und welche Anforderungen der Gesetzgeber stellt. Alles das erhalten Sie in Schriftform, damit Sie zu Hause in Ruhe nachdenken können, ob Sie den vorgeschlagenen Weg gehen wollen. Ihre Fragen werden geklärt. Da ich der Schweigepflicht unterliege, bleibt alles Besprochene selbstverständlich, ausschließlich zwischen uns.

Sobald Sie sich entschlossen haben, sich professionell helfen zu lassen, vereinbaren wir einen neuen Termin. Sie selbst sollten natürlich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mithelfen, die Unterlagen bereitzustellen und zu sortieren.

Bei diesem Termin werde ich Ihre Gläubiger erfassen, anschreiben und eine Forderungsaufstellung erbitten. Nach § 305 InsO sind die Gläubiger verpflichtet auf ihre Kosten eine derartige Aufstellung, getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten zu erstellen.

Nach ca. 4 Wochen wird von mir ein professionell erstellter Schuldenbereinigungsplan erstellt, der mit den richtigen Argumenten versehen ein ganz anderes Gewicht hat, sodass Ihnen vielleicht sogar die Insolvenz erspart bleibt. In diesem Plan ist alles erfasst, was im Falle des Falles zu zahlen oder zu tun ist.
Eine außergerichtliche / gerichtliche Schuldenbereinigung der Schuldner-Hilfe-Weiden heißt:

das Einigungsverfahren unterliegt damit der Insolvenzordnung, es bedeutet:

  • keine zusätzlichen Zinsen,

  • keine neuen Inkassogebühren,

  • keine weiteren Anwaltshonorare!

Er ist also, wenn der Schuldenbereinigungsplan vom Gläubiger akzeptiert wird, ein richtiger Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern. Sollte der Plan von den Gläubigern abgelehnt werden, wir ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Das Antrags-Formular dafür stelle ich für Sie aus.

Bei Ablehnungen eines Vergleichs seitens einiger Gläubiger wird für Sie eine GERICHTLICHE Schuldenbereinigung, gemäß § 309 InsO, angestrebt. Ferner wird beantragt, dass Pfändungen gerichtlich untersagt werden!

Während der ganzen Zeit der Beratung lege ich Wert auf enge Zusammenarbeit und Kommunikation, damit wir auch wirklich gemeinsam „an einem Strick ziehen" und so auf evtl. auftretende Schwierigkeiten sofort richtig reagieren können, um die bestmögliche Lösung individuell für Sie persönlich erreichen.

Vereinbaren Sie telefonisch einen ersten kostenlosen Termin, stellen Sie Ihre Fragen und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lösungsmöglichkeiten. Sie erfahren, was meine Dienstleistung kostet und wie die Bezahlung auch für Sie möglich ist. Dann können Sie nach Hause gehen und entscheiden, ob Sie wieder zu mir kommen wollen.

Ich versichere Sie:
Daß es Ihnen danach schon besser geht, weil Sie jetzt einen Weg kennen wie Sie Ihre Schulden regeln können!

  • OHNE Psychologischen Druck, OHNE Mahnbescheid,

  • OHNE Vollstreckungsbescheid

  • OHNE Gerichtsvollzieher und OHNE Pfändung

Viele Schuldner in Weiden, Amberg, Schwandorf und Lkrs. Neustadt an der Waldnaab, Sulzbach-Rosenberg sind sehr froh endlich diesen Weg gewählt zu haben!