Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Eigenes Auto & Insolvenz

Wir retten Ihr Fahrzeug und Ihre Mobilität!

 
 

Das Auto fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Es gibt aber durchaus Ausnahmen. Ist das Auto zur Ausübung des Berufes unerlässlich, wird der Insolvenzverwalter eine Verwertung des KFZ für die Insolvenzmasse nicht unbedingt anstreben.

Zu den sog. Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens gehört es, dass der Schuldner seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und bestrebt ist, mit dem pfändbaren Betrag seines Lohnes die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen.

Ist hierzu ein PKW erforderlich, würde die Verwertung des Fahrzeugs die Erfüllung der Obliegenheiten unmöglich machen oder erschweren.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Auto aus der Masse heraus zu kaufen. Auch hier empfiehlt es sich, sich für die entsprechenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder juristischen Beistands zu bedienen.