Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Zahlungsunfähigkeit

 

Durch Schulden zahlungsunfähig?

Sie sind zahlungsunfähig durch Schulden?

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Offenbarungseid, Eidesstattliche Versicherung, Vermögensauskunft, Lohnabtretung

Die Tatsache, dass Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, reicht allein nicht aus, um festzustellen, ob Sie insolvent oder einfach nur pleite - sind.

Wenn das Konto überzogen ist, evtl. gekündigt, ebenso der Kredit, wenn sich offene Rechnungen, Mahnbescheide und noch verschlossene Briefumschläge der Inkassogesellschaften stapeln, dann sind Sie in finanzielle Schieflage geraten!

Wer seine Raten nicht zahlen kann - muss die Schulden regeln!

Sollten Sie höhere Beträge mehreren Gläubigern schulden, benötigen Sie unbedingt PROFESSIONELLE Hilfe.

Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung der Schuldner-Hilfe-Weiden heißt: das Einigungsverfahren unterliegt damit der Insolvenzordnung: KEINE zusätzlichen Zinsen, KEINE neuen Inkassogebühren und KEINE weitere Anwaltshonorare!

Bei konsequenter Umsetzung sind Sie am Ende schuldenfrei, haben Ihr Leben um einige Sorgen erleichtert und können wieder froh in die Zukunft blicken. Ich helfe Ihnen, Ihre Schulden zu erfassen und werte sie aus um gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung für Sie zu finden. Das deutsche Recht bietet Ihnen sehr gute Möglichkeiten, sich juristisch einwandfrei von den Schulden zu befreien. Gern erkläre ich Ihnen, wie es geht. Mit meinem Know-how um die juristischen Abläufe und der Erfahrung in der Praxis begleite ich Sie auf dem Weg aus den Schulden.

Holen Sie sich persönlichen, fachlich kompetenten Rat. Die Schuldner-Hilfe-Weiden ist anerkannt als „geeignete Stelle" durch die Regierung der Oberpfalz und auf besondere Empfehlung des Amtsgerichts Amberg.

Es gibt viele Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen. Dabei sind die Kosten für Sie minimal. Nachdem ich mir einen ersten Überblick verschafft habe, sage ich Ihnen, was auf Sie zukommt und Sie können mit Ihren Unterlagen und vielen neuen Informationan nach Hause gehen, nochmal drüber nachdenken und sich überlegen, ob Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen....

Warten Sie nicht, bis Sie mit dem Gerichtsvollzieher ständig „zum Kaffee" kommt, Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnabtretungen und Lohnpfändungen schon wie am Fließband bearbeitet, das Finanzamt Ihnen eine Insolvenz empfiehlt und Ihnen Ihr Kreditinstitut ans Herz legt, doch ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen! Kommen Sie gleich! Der erste Termin ist kostenlos - aber sicher nicht "umsonst"!