Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Insolvenzberatung

Retten Sie Ihre Firma und vermeiden Sie unnötige Insolvenzen!

 
 

Aufgrund meines eigenen beruflichen Werdeganges kann ich den täglichen Kampf um wirtschaftlichen Erfolg von Selbständigen, GbR’s und kleinen Firmen aus eigener Anschauung sehr gut nachvollziehen.

Viele Selbständige und Firmen, die sich mit aller Macht gegen eine drohende Insolvenz stemmen, weil dies auch gleichzeitig den Existenzverlust bedeutet, haben bei einer, durch die Schuldner-Hilfe-Weiden  angestrebten, außergerichtlichen Einigung eine sehr hohe Erfolgsquote

In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen kommen. Oft können Rechnungen nicht sofort bezahlt werden. Ein Kardinalfehler ist, auf die telefonischen oder schriftlichen Mahnungen der Lieferanten / Gläubiger nicht zu reagieren. Dann kommen schnell zu den finanziellen, auch noch persönliche Gründe der Mitarbeiter von Lieferanten, die jahrelang vertrauensvoll mit der verschuldeten Firma zusammengearbeitet haben, und sich jetzt persönlich hintergangen fühlen.

Hier kann nur noch professionelle Hilfe etwas ausrichten:

  1. Eine dritte Person / Institution hat keine emotionale Nachteile

  2. Die offenen Forderungen werden auf den Cent genau erfasst

  3. Es folgt ein Angebot mit professionellem Schuldenbereinigungsplan

  4. Die Glaubwürdigkeit steigt aufgrund kompetenter Abwicklung

Durch den Vergleich werden hohe und sofort fällige Forderungen in sogen. kurz- oder mittelfristige zinslose Gläubiger-„Darlehen“ umgewandelt   und in monatlichen zahlbaren Raten abgeführt. Die Gläubiger erhalten tatsächlich relevante Beträge. Meist ist die Schuldner-Hilfe-Weiden bei einer Einigung auch die letzte Bastion zwischen den Gläubigern und dem Insolvenzgericht! 

Bei dem Zahlungsangebot an die Gläubiger sind sämtliche Forderungsbeträge festgeschrieben. Es werden keinerlei zusätzliche Kosten durch Anwaltshonorare, weitere Zinsen oder Inkassogebühren erhoben.

Die gesamte Maßnahme führt in der Regel dazu, dass Kredite und Lieferanten in Raten bezahlt werden können. Das rettet die verschuldete Firma und auch deren Arbeitsplätze. Im Insolvenzfall hätten die Gläubiger ihre Forderungen abschreiben können. Die Mitarbeiter der Schuldnerfirma wären arbeitslos geworden.

Die Beträge für die monatlichen Zahlungen werden durch das laufende Tagesgeschäft erwirtschaftet. Dies kann nur solange geschehen, wie Lieferanten und Gläubiger sich solidarisch erklären und durch Ihre Zustimmung ein weiteres Handeln unterstützen. Damit wird diesen Menschen die Möglichkeit eröffnet weiterhin geschäftlich tätig zu sein und nicht durch Insolvenz in die Armut, HARTZ IV, abzurutschen und die Sozialsysteme und den Steuerzahler zu belasten.

Das rettet manchmal auch die Gläubigerfirma und deren Arbeitsplätze, weil sie selbst angeschlagen ist. Die Gläubiger erhalten ihre offenen Forderungen teilweise oder ganz beglichen. Bei einer Insolvenz gehen sie meist leer aus, weil kein verwertbares Vermögen oder pfändbare Lohnbestandteile vorhanden sind.

Bei einem Insolvenzverfahren wird das vorhandene Vermögen (Waren + Maschinen) erfahrungsgemäß zu einem Schnäppchenpreis veräußert. Der Erlös ist in Höhe von 10% bis 20 % des Wertes anzusetzen. Von diesem Betrag gehen dann noch die Kosten für den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht ab. So erhalten die Gläubiger eine sehr viel geringere Quote oder nichts!

Bei einer Einigung werden so auch die jetzigen Schuldnerfirmen als Kunden erhalten, die nach Begleichung der vereinbarten Raten weiterhin bei den Gläubigerfirmen Waren oder Dienstleistungen ordern können.

Abgewickelter Fall:
Eine kleine GmbH, tätig für ein deutsches Großunternehmen, fünf Mitarbeiter hatte sehr erhebliche Probleme mit Schulden. 25 Gläubiger wollten ihr Geld, den ganzen Betrag auf einmal und das sofort. Jeden Monat pfändete der Gerichtsvollzieher 3.000,- €. Damit war eine ordentliche Bezahlung der laufenden Rechnungen nicht mehr möglich. Die Firma stand vor dem Ruin! Die Schuldner-Hilfe-Weiden hat mit den Gläubigern eine Einigung erzielt. Diese erhielten jeden Monat 1.100,- €, gemäß Schuldenbereinigungsplan. Damit erhielt jeder Gläubiger seine Forderungen bezahlt und die GmbH konnte mit ihren Mitarbeitern  weiterhin tätig sein. Im Insolvenzfall wäre kein Geld zur Verfügung gewesen.

Bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH müssen die Geschäftsführer innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag* bei Gericht stellen. Aber auch jetzt gibt es noch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Gericht, den Insolvenzantrag auszusetzen, wenn eine Einigung mit den Gläubigern sinnvoll erscheint.

*Diese Insolvenzantragspflicht kann vermieden werden, wenn mit den Gläubigern Zahlungsvereinbarungen getroffen werden!

Geschäftsführer oder Teilhaber einer ehemaligen GmbH oder GbR, die bereits in die Insolvenz überführt wurde, werden oft noch nach Jahren von Gläubigern und Gerichtsvollziehern verfolgt. Der InhaberTeilhaber oder Geschäftsführer muss für sich persönlich eine Verbraucher-/Regelinsolvenz anmelden. Eine Insolvenz für eine Firma kennt keine Restschuldbefreiung. Diese gibt es nur für eine natürliche Person! Erst durch die, vom zuständigen Insolvenzgericht, erteilte Restschuldbefreiung, werden alle verbliebenen Schulden außer Kraft gesetzt und Sie erlangen endlich Rechtssicherheit gegenüber Ihren Gläubigern!

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die allgemeine rechtliche und steuerrechtliche Beratung durch die Schuldner-Hilfe-Weiden.  

Fachlich kompetente Beratung für eine erfolgreiche Einigung Ihrer Firma mit Ihren Gläubigern oder bei Fragen zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten Sie hier: