Allgemeines
Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst - externe Systeme wie das der ZEK werden mit einbezogen. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann.
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale") sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale").
SCHUFA Datenspeicherung
Folgende Daten werden gespeichert:
Kontaktdaten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
ausgegebene Kreditkarten
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Anfragen
Anfragen nach Branche
Konditionsanfragen
Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.
Kürzel zur Speicherung ausgewählter Merkmale in der SCHUFA:
GI: Girokonto
CC: Kreditkarte
TK: Telekommunikationskonto
EV: Eidesstattliche Versicherung
HB: Haftbefehl
SU: Suchauftrag
IA: Insolvenzantrag
CA: Kreditkarte in Abwicklung
Folgende Merkmale werden nicht mehr neu eingemeldet oder wurden durch andere Merkmale ersetzt:
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
GK: Kündigung Girokonto
SM: Scheckkartenmissbrauch
LP: Lohnpfändung
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen ≤ 2.000 €, deren Meldung und Erledigung innerhalb von sechs Wochen geschieht, umgehend) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für
Kredite
nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
titulierte Forderungen
Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung