Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Regelinsolvenz

Sollte es zum Äußersten kommen, stehen wir Ihnen zur Seite!

 
 

Handelt es sich beim Schuldner um eine juristische Person (Unternehmen), etwa um eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH, so ist von vornherein nur das Regelinsolvenzverfahren gegeben.

Ist der Schuldner eine natürliche Person (ein "Mensch"), so ist zu überprüfen, ob er eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat.

  • Ist er weiterhin selbstständig tätig, kommt nur die Regelinsolvenz in Betracht.

  • Ist er nicht mehr selbstständig tätig, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sind die Vermögensverhältnisse überschaubar und bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, kann auch der ehemals Selbstständige Verbraucherinsolvenz beantragen.

  • Ist dies nicht der Fall, muss er Regelinsolvenz beantragen.

Ehemalige Selbständige und Gewerbetreibende können (müssen) dann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und wenn keine Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmern bestehen.

Die Schuldner-Hilfe-Weiden erstellt die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz und Vergleiche mit den Gläubigern zur Vermeidung einer Insolvenz.

Warten Sie nicht länger, gehen Sie es an, überall in der Oberpfalz in: Weiden, Amberg, Schwandorf, Neustadt an der Waldnaab, Sulzbach-Rosenberg. SOFORT!