Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Pfändungsfreies Einkommen

Selbst in einer Insolvenz müssen Sie nicht ohne Geld dastehen!

 
 

Die Pfändungstabelle sagt Ihnen wie hoch Ihr pfändungsfreies Einkommen in der Insolvenz ist. Die Höhe eines pfändungsfreien Einkommens hängt ausschließlich von der Höhe des Nettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.

Achtung: Ist gegen Sie ein Insolvenzverfahren anhängig kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten wegen dessen eigener Einkünfte bei der Berechnung Ihres pfändungsfreien Arbeitseinkommens unberücksichtigt lassen, wenn er eine Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeigeführt hat. Bis zur Entscheidung durch das Insolvenzgericht ist Ihr ebenfalls erwerbstätiger Ehegatte als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. (BGH, IX ZR 45/11)

Immer wieder kommt es im Vorfeld einer Insolvenz/ Vergleich mit Ihren Gläubigern zu Doppelpfändungen von Lohn/Gehalt und P-Konto - schützen Sie Ihr Einkommen!

Diverse Betroffene aus Sulzbach-Rosenberg, Amberg, Weiden oder Neustadt an der Waldnaab würden Ihnen zu diesem Schritt raten.