Der Anfang vom Ende Ihrer Schulden
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Aktuelles

Aktuelle Informationen zur Schuldnerhilfe und Insolvenzberatung

 

Konto-Eröffnung

Hier der Text der Selbstverpflichtung der Banken und Sparkasse aus dem Jahre 1995 mit der Erklärung des ZKA (Zentraler Kreditausschuss) für die Eröffnung eines neuen Girokontos:

Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, halten für jede/n Bürger/in in ihrem Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zu Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und Auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten. Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Kontos zu verweigern. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn: Der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts missbraucht, Falschangaben macht, Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet oder Vereinbarungen nicht einhält, etc.
— Zentraler Kreditausschuss (1995)

Die Banken sind nicht verpflichtet für Sie ein Konto zu eröffnen, wenn Sie eines besitzen. Sollte dieses aber gekündigt sein, oder Sie kein Konto haben, können Sie damit rechnen, dass Ihnen ein neues Konto eröffnet wird. In jedem Fall gehen Sie nur zu einer Bank mit Sie vorher noch nicht in einer Geschäftsbeziehung standen.

Fragen Sie nach einem Konto, welches man nicht überziehen kann: Guthaben-Konto! Sie haben 9,99 € auf dem Konto und wollen 10,- € überweisen. Geht nicht!

Bei Schwierigkeiten fragen Sie die Schuldner-Hilfe-Weiden, egal ob Sie in Weiden, Amberg, Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Neustadt an der Waldnaab leben.