Konto-Eröffnung
Hier der Text der Selbstverpflichtung der Banken und Sparkasse aus dem Jahre 1995 mit der Erklärung des ZKA (Zentraler Kreditausschuss) für die Eröffnung eines neuen Girokontos:
Die Banken sind nicht verpflichtet für Sie ein Konto zu eröffnen, wenn Sie eines besitzen. Sollte dieses aber gekündigt sein, oder Sie kein Konto haben, können Sie damit rechnen, dass Ihnen ein neues Konto eröffnet wird. In jedem Fall gehen Sie nur zu einer Bank mit Sie vorher noch nicht in einer Geschäftsbeziehung standen.
Fragen Sie nach einem Konto, welches man nicht überziehen kann: Guthaben-Konto! Sie haben 9,99 € auf dem Konto und wollen 10,- € überweisen. Geht nicht!
Bei Schwierigkeiten fragen Sie die Schuldner-Hilfe-Weiden, egal ob Sie in Weiden, Amberg, Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Neustadt an der Waldnaab leben.